Pensionskassenrecht


Unsere Expertise

Das schweizerische Pensionskassenrecht (2. Säule, Altersvorsorge, berufliche Vorsorge oder BVG) ist sehr komplex. Nur Spezialistinnen und Spezialisten verstehen dieses.

Bei Siegfried Law dürfen Sie auf die Erfahrung von zwei Jahrzehnten vertrauen. Dabei erlauben die versicherungs-mathematischen und versicherungs-technischen Kenntnisse von Siegfried Law eine optimale Analyse des rechtlichen Sachverhaltes.

Für Versicherte

Siegfried Law wendet sich einerseits an Versicherte (und Angehörige der Versicherten), die sich mit ihrer Pensionskasse (und deren Reglementen) aus irgendwelchen Gründen auseinandersetzen müssen.

Die möglichen Themen sind sehr vielfältig, z.B.:

  • Begünstigungen für den Todesfall,
  • Bezug der Pensionskassengelder für den Erwerb von Wohneigentum (WEF),
  • Vorsorgeausgleich bei Scheidung,
  • Altersleistungen (Renten, Kapital),
  • Invalidenleistungen,
  • Todesfallleistungen (Rente, Kapital)

Bei Bedarf setzen wir Ihre Rechte auch prozessual durch.

Für Arbeitgebende

Auch Arbeitgebende, die sich mit ihrer Pensionskasse befassen müssen (Ausfinanzierung, Teilliquidationen etc.) oder eine neue Pensionskassenlösung in Betracht ziehen, können sich auf die Expertise von Siegfried Law verlassen. Gerne beraten wir auch bei der Erstellung von Reglementen für Pensionskassen.

Pension und Steuern

Im Zusammenhang mit der Pensionskasse stellen sich häufig auch steuerliche Fragen, die wir für Sie gerne beantworten.

Interessieren Sie auch unsere weiteren Tätigkeitsgebiete?

Lesen Sie die rechtlichen Definitionen von Pensionskasse, beruflicher Vorsorge und BVG.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag | 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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Adresse

Siegfried Law | Postfach | 5070 Frick | +41 62 871 03 03

info(at)siegfried-law.ch | www.siegfried-law.ch

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